JudikaturJustizRS0052389

RS0052389 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Februar 2002

Der Zuschlag nach § 21 BArbUG 1972 ist kein Teil des Lohnes des Bauarbeiters, auf den ihm selbst ein Rechtsanspruch zustünde, sondern eine öffentlich - rechtliche Leistung, die der Arbeitgeber der Urlaubskasse schuldet.

VwGH vom 25.04.1984, Zl 82/11/0148; Veröff: Arb 10426

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