Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten haben: „1. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin 1.759,77 EUR samt 5 % Zinsen aus 3.360,57 EUR vom 23. 10. 2001 bis 31. 5. 2002, 5 % Zinsen aus 5.664,96 EUR vom 1. 6. 2002 …
Text Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass die Beklagte der Klägerin aus der Endabrechnung vom 5. 3. 2001 hinsichtlich dreier zwischen den Streitteilen geschlossener Leasingverträge, deren Auflösung die Klägerin mit Schreiben vom 9. 1. 2001 erklärt hatte, ursprünglich 9…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Beklagten erhobene Revision ist zulässig: Zwar ist die vom Berufungsgericht als erheblich bezeichnete Rechtsfrage nicht entscheidungswesentlich. Allerdings ist das Berufungsgericht bei Bejahung der ordnungsgemäßen Zustellung der Mahnung von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung …