JudikaturJustizRS0052195

RS0052195 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2018

Charakteristikum der Privatstiftung ist der Umstand, dass dem "eigentümerlosen" Vermögen Rechtspersönlichkeit zuerkannt wird, wodurch eine Verselbständigung des Vermögens erreicht wird. Es ist nach dem erklärten Willen des Stifters zu verwenden.

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