Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragstellerin ist schuldig, der L***** Privatstiftung binnen 14 Tagen die mit 2.059,38 EUR (darin 343,23 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: In dem vom Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die L***** Privatstiftung (im Folgenden: Privatstiftung) eingetragen, die von Helmut J. S*****, geboren am 26. 7. 1956, und der - mittlerweile verstorbenen - Friederike S*****, geboren am 26. 7. 1920, errichtet wurde…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; er ist aber nicht berechtigt. 1.1. Gemäß § 34 PSG kann eine Privatstiftung vom Stifter nur dann widerrufen werden, wenn er sich den Widerruf in der Stiftungserklärung vorbehalten hat. Einem Stifter, der eine juristische Pe…