JudikaturJustizRS0051678

RS0051678 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 1966

Eine mittels Wechselzahlungsauftrag zu vollstreckende Forderung kann nie der Bestimmung des § 20 a AO unterstellt werden, auch wenn das Grundgeschäft ein zweiseitiger noch nicht erfüllter Vertrag ist.