Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird insoweit abgeändert, als das Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, eine notariell oder gerichtlich beglaubigte Erklärung, daß sie in die Löschung des zu ihren Gunsten auf der Liegenschaft EZ ***** eingetragenen B…
Text Entscheidungsgründe: Am 31. Jänner 1975 kam es in der Kanzlei des Notars Dr. Karl H***** zur Unterfertigung einer Vereinbarung, mit welcher der Ehegatte der Beklagten dieser gemäß § 364c ABGB das Veräußerungs- und Belastungsverbot an die Liegenschaft EZ ***** einräumte und in die Einverleibung des V…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhobene, unrichtige rechtliche Beurteilung geltend machende Revision der Beklagten ist teilweise berechtigt. Nach § 13 der deutschen Konkursordnung sind Veräußerungsverbote im Konkursverfahren unwirksam. Die österreichische Konkursordnung kennt keine glei…