Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 9.652,10 S (darin 1.280,-- S Barauslagen und 761,10 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: über die SAX-Werke August B Gesellschaft m.b.H (in der Folge als SAX-Werke bezeichnet) wurde Anfang März 1981 vom Kreisgericht Krems an der Donau zu Sa 2/81 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Aus dem Beschluß dieses Gerichtshofes vom 18.9.1981, Sa 2/81-107, über die Bestätigung d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Ein in einem nicht amswegigen Verfahren erster Instanz angeblich unterlaufener vom Berufungsgericht jedoch verneinter Verfahrensmangel kann nach ständiger Rechtsprechung nicht unter dem Revisionsgrund des § 503 Abs 1 Z 2 ZPO mit Erfolg geltend gemach…