Spruch Macht der Gläubiger von der gesetzlichen Möglichkeit, während des Ausgleichsverfahrens gerichtlich oder außergerichtlich die Aufrechnung zu erklären, keinen Gebrauch, so kann er nach Beendigung des Ausgleiches nur mehr mit der Ausgleichsquote seiner Forderung aufrechnen. Zum Schadenersatzanspruch d…
Text Der Kläger behauptet, daß ihm der Beklagte für gelieferte Waren 75.860 S 99 g schulde. Er habe diese Forderung im Ausgleich des Beklagten zu Sa 8/57 des Kreisgerichtes St. Pölten am 14. August 1957 angemeldet, doch sei die Forderung vom Beklagten und vom Ausgleichsverwalter bestritten worden. Der Kl…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Vorausgeschickt sei, daß die Partei, die durch ein Rechtsmittel die Aufhebung des Ersturteiles erwirkt hat, den Aufhebungsbeschluß nur insoweit bekämpfen kann, als sie die rechtliche Beurteilung anficht, von der das Berufungsgericht ausgeht (SZ. XXIII 159, ebenso 7 Ob 158/57, 5 …