Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben, und es wird in der Sache selbst zu Recht erkannt: "Das Ersturteil, welches in seinem in Rechtskraft erwachsenen, das Begehren auf Zahlung von 100.000 S sA abweisenden Teil unberührt bleibt, wird im übrigen dahin abgeändert,…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt (ua) unter der Bezeichnung "Priorin" ein Mittel gegen Haarausfall und Schuppenbildung, übermäßigen Talgfluß, fettiges Haar sowie gegen begrenzte oder allgemeine Haarwuchsstörungen; das Mittel ist als Arzneispezialität im Sinne des § 1 Abs 5 AMG zugelasse…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist entgegen der Meinung der Klägerin schon deshalb zulässig, weil die Auffassung des Berufungsgerichtes durch eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht gedeckt ist und auch die Rechtslage gegen sich hat; der Rekurs ist auch berechtigt, weil die Streitsache bereits zur Entsche…