Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Zwischenurteil wiederhergestellt wird. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 8.977,25 S bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin sind 771,75 S an Umsatzsteuer…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren vom Beklagten die Zahlung von im einzelnen näher aufgeschlüsselten Beträgen für Wegzeiten. Sie vertreten die Auffassung, ein Anspruch auf Vergütung "der Wegzeit vom ständigen Arbeitsplatz zur Arbeitsstelle vor und nach Schluß der Arbeitszeit" nach dem § 11 d…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Bei der nach den §§ 6, 7 ABGB vorzunehmenden Auslegung des § 11 KV (siehe dazu Kuderna, DRdA 1975, 161 ff, mwH; zuletzt etwa 4 Ob 166/85) ist, wie auch der Revisionswerber einräumt, davon auszugehen, daß die Zeit, die der Arbeitnehmer auf dem Weg zu und von der Arbeit ve…