Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit S 11.125,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (davon S 1.854,30 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Mitglied des beklagten Angestelltenbetriebsrates der S*** Gebietskrankenkasse, der aus vier Mitgliedern der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter, drei Mitgliedern der Namensliste E*** und einem Mitglied der Fraktion Überparteilicher Gewerkschafter besteht. Geg…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Bei den angefochtenen "Feststellungen" handelt es sich in Wahrheit um die verkürzte Wiedergabe der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes durch die zweite Instanz. Auf welche Weise abgesti…