JudikaturJustizRS0050936

RS0050936 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 1983

War jemand nicht nur Angestellter einer GmbH, sondern auch deren Geschäftsführer, so liegt der Ausnahmetatbestand nach § 2 Abs 2 ArbGerG vor.

Entscheidungen
8