JudikaturJustizRS0050841

RS0050841 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Der Begriff der arbeitnehmerähnlichen Personen ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit (diese ist insbesondere dann gegeben, wenn der Beschäftigte ausschließlich von dem einen in Betracht kommenden Unternehmer abhängig ist) nicht eng auszulegen.

Entscheidungen
7