JudikaturJustizRS0050456

RS0050456 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juni 2008

Die Auskunft der Bezirkskammer für Landwirtschaft und Forstwirtschaft bildet ein Beweismittel, enthebt das Gericht aber nicht der Verpflichtung, die für die Beurteilung der Rechtsfrage, ob ein Erbhof vorliegt, notwendigen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und die hiezu erforderlichen Erhebungen durchzuführen.

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4