Spruch 1. Der Revisionsrekurs wird, soweit er die Bestätigung des Punktes 2. des erstgerichtlichen Beschlusses bekämpft, zurückgewiesen. 2. Im übrigen, soweit also die Aufhebung der Punkte 1. und 3. des erstgerichtlichen Beschlusses bekämpft wird, wird dem Revisionsrekurs nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Johanna Antonia A verstarb am 18. Juni 1981, ihr Gatte Anton A am 9. Juli 1981. Laut Notariatsakt vom 7. Oktober 1948 hatten die Ehegatten für den Ablebensfall einander 3/4 ihres Nachlasses kraft Erbvertrages versprochen, einander zum restlichen Nachlaßviertel als Erben eingesetzt und di…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in dem in dieser Verlassenschaftssache gefaßten Beschluß vom 15.12.1983, 6 Ob 9/83 = ONr. 40 d.A., bereits darauf hingewiesen, daß mangels einheitlicher Entscheidung jeder Teil der Rekursentscheidung hinsichtlich seiner Anfechtbarkeit gesondert beurteilt werden muß, wenn …