Spruch Ein durch einen Bescheid potentiell Geschädigter ist zunächst verpflichtet, die ihm vom Rechtsstaat zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe, die den Schaden noch abwenden können, auszunützen; ausgenommen ist lediglich die Beschwerde an den VfGH In der Unterlassung ordentlicher Rechtsmittel und einer…
Text Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit dem Grundstück 37/3 KG N. Dieses Grundstück ist nach dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der beklagten Partei in der Widmungskategorie "erweitertes Wohngebiet" gelegen. Über Ersuchen der Kläger führte die beklagte Partei, die Gemei…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der OGH hat in der Entscheidung EvBl. 1981/4 einen Amtshaftungsanspruch von Bauwerbern, die einen für sie unzweckmäßigen Baubewilligungsbescheid selbst herbeigeführt und durch die diesem entsprechende Bauführung einen Nachteil erlitten haben, grundsätzlich verneint, weil es ihre…