Spruch Unter Rechtsmitteln, deren Unterlassung einen Schadenersatzanspruch nach dem Amtshaftungsgesetz ausschließt (§ 2 Abs. 2 AHG), sind nur verfahrensrechtliche Behelfe, wenn auch im weiteren Sinn, zu verstehen, nicht aber die Verfolgung materiellrechtlicher Ansprüche wie eine Klageführung gegen einen al…
Text Am 31. Dezember 1976 ereignete sich in Graz auf der Kreuzung der R-Straße und der N-Gasse ein Verkehrsunfall, an dem das der beklagten Partei - der Republik Österreich - gehörige, für das Bundesministerium für Finanzen zugelassene Fahrzeug mit dem pol. Kennzeichen ZW 167, das vom Zollwachinspektor W…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Entscheidende Bedeutung kommt im vorliegenden Fall der Frage zu, ob die Bestimmung des § 2 Abs. 2 AHG dem erhobenen Klagebegehren entgegensteht. Nach dieser Gesetzesbestimmung besteht der Ersatzanspruch nicht, wenn der Geschädigte den Schaden durch Rechtsmittel oder durch Beschw…