JudikaturJustizRS0050091

RS0050091 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2015

§ 2 Abs 2 AHG stellt eine Verschärfung der im österreichischen Zivilrecht allgemein geltenden Schadensminderungspflicht dar und ist als Sondervorschrift einschränkend auszulegen und nicht analogiefähig.

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