Spruch Den Rekursen wird nicht Folge gegen. Die Rekurswerber haben die Kosten ihrer Rekurse selbst zu tragen.…
Text Begründung: I. Einleitung des Nachprüfungsverfahrens Am 22. 2. 2016 fand eine informelle Besprechung der Übernahmekommission mit dem Management der c***** SE (im Folgenden: „Zielgesellschaft“) statt. Auf Nachfrage der Übernahmekommission berichtete das Management von Kontakten mit A***** AG („A*****…
Rechtliche Beurteilung V. Rechtliche Beurteilung 1. Allgemeines 1.1. Gemäß § 30a ÜbG können Bescheide der Übernahmekommission mit Rekurs an den Obersten Gerichtshof angefochten werden. Auf den Rekurs und das Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof sind die Bestimmungen des AußStrG über den Revisionsrekurs mit d…