RS0049491 – OGH Rechtssatz
RS0049491 – OGH Rechtssatz
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Die Regelungen über die Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft bzw GmbH auf eine Gebietskörperschaft, den Übergang bestimmter Unternehmen und Betriebe auf Auffanggesellschaften im Sinne des § 1 Abs 3 des 1.VerstaatlichungsG, die Übertragung des Vermögens einer Versicherungsgesellschaft auf einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und den umgekehrten Vorgang sowie die verschmelzende und errichtende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz sind keine geeigneten Grundlagen für eine analoge Anwendung der Verschmelzungsvorschriften auf Sacheinlagen im Sinne des § 1 Abs 2 StruktVG.