Spruch Die in der von allen Aktionären beschlossenen Entlastung des Vorstandes gelegene Verzichtserklärung bzw. das darin gelegene Anerkenntnis des Nichtbestehens von Ersatzansprüchen kann sich nicht auf Ersatzansprüche aus Tatbeständen erstrecken, die den Aktionären bei sorgfältiger Prüfung aller ihnen of…
Text Mit der am 16. Juli 1971 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 1.571.519 S samt stufenweise berechneten Verzugszinsen und die Feststellung, daß ihm ab 1. Juli 1971 auf Lebensdauer eine ihm von der Beklagten vierzehnmal jährlich zu zahl…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: A. Zum Rekurs des Klägers: Obwohl der Kläger mit seiner Berufung die begehrte Aufhebung des Urteiles des Erstgerichtes erwirkt hatte, steht ihm gegen den Aufhebungsbeschluß der zweiten Instanz das Rekursrecht insoweit zu, als er sich gegen die seinem Prozeßstandpunkt nicht ents…