Spruch Aus Anlass des Revisionsrekurses werden die Beschlüsse der Vorinstanzen, die in Ansehung der Entziehung der Obsorge des Vaters als unangefochten unberührt bleiben, im Übrigen aufgehoben. Die Rechtssache wird insoweit zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück…
Text Begründung: [1] Die derzeit 15 b zw 14 Jahre alten Minderjährigen entstammen der noch aufrechten Ehe ihrer Eltern, die sich im Sommer 2018 getrennt haben. Der Vater hat kaum mehr Kontakt zu seinen Kindern. Ihm wurde die Obsorge rechtskräftig entzogen. Diese kommt derzeit der Mutter allein zu, in d…
Rechtliche Beurteilung [20] Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil den Entscheidungen der Vorinstanzen der Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß § 66 Abs 1 Z 1 iVm § 58 Abs 1 Z 2 AußStrG anhaftet, der im Revisionsrekursverfahren – analog § 55 Abs 3 AußStrG – von Amts wegen wahrzunehmen ist. Er ist…