RS0048972 – OGH Rechtssatz
RS0048972 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Unfähig ist auch ein Vormund, der das Mündelvermögen unzweckmäßig verwaltet oder dem es an den hiefür erforderlichen Kenntnissen oder Erfahrungen fehlt.
RS0048972 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Unfähig ist auch ein Vormund, der das Mündelvermögen unzweckmäßig verwaltet oder dem es an den hiefür erforderlichen Kenntnissen oder Erfahrungen fehlt.