Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Revisionsrekurses hat der Rechtsmittelwerber selbst zu tragen.…
Text Begründung: Für die am 18. Oktober 1965 außer der Ehe geborene Anna Petra N*** war zunächst das Bezirksjugendamt für den 2. Bezirk in Wien gesetzlicher Amtsvormund. Über Antrag ihres Onkels Ing. Ernst N*** (oft auch "N***") wurde dieser mit Beschluß vom 21. Februar 1983 (ON 2) zum Vormund bestellt.…
Rechtliche Beurteilung Dem Rekurs kommt keine Berechtigung zu. Gemäß § 251 ABGB erlischt die Vormundschaft mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Minderjährigen ipso iure (Wentzel-Piegler in Klang 2 I/2 456). Nach Erreichung der Volljährigkeit hat daher das Vormundschaftsgericht keine vormundschaftsbehördliche Maßnahme …