JudikaturJustizRS0048596

RS0048596 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 1966

Eine (durch Zustimmung der Mutter) bedingte Zustimmungserklärung des Vaters reicht für die Entlassung aus der väterlichen Gewalt nicht aus, weil der Vater die nur ihn treffende Gewalt mit niemand teilen kann.