Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des nunmehr 15 Jahre alten Minderjährigen wurde am 18.5.1983 geschieden. Mit Beschluß vom 12.9.1983 wurde der von den Eltern geschlossene Vergleich, wonach der Minderjährige in der Obsorge der Mutter bleibt, welche auch die alleinige Vertretung nach § 144 ABGB erhält…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Minderjährigen erhobene Revisionsrekurs ist zulässig, weil eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage fehlt, wann der Verkauf unbeweglichen Mündelvermögens über dem Schätzwert zum offenbaren Vorteil des Minderjährigen gereicht; er ist jedoch nicht berechtigt. Die Veräu…