JudikaturJustizRS0048011

RS0048011 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2011

Die Eltern können die Besuchsrechtsausübung einvernehmlich regeln, eine bindende Wirkung kommt einer derartigen Vereinbarung aber nur zu, wenn sie vom Pflegschaftsgericht genehmigt wurde.

Entscheidungen
7