Text Begründung: Die im Jahre 1978 geschlossene Ehe der Eltern wurde am 23.2.1984 geschieden, wobei die Rechte im Sinne des § 144 ABGB bezüglich der beiden Kinder Franz, geboren 27.6.1976, und Angelina, geboren 17.3.1979, der Mutter zuerkannt wurden. Die Eltern hatten nach der Eheschließung zunächst im …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Insoweit die Rechtsmittelwerber eine "Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens" darin erblicken, daß keine Beweise darüber aufgenommen worden seien, ob das beantragte Besuchsrecht der väterlichen Großmutter sich zum Nachteil der beiden Minderjährigen "ausübe…