RS0047940 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Feststellung der Vaterschaft kann nicht den zur Wahrung des Wohles eines Minderjährigen erforderlichen gerichtlichen Verfügungen im Bereich der Obsorge - diese umfaßt gemäß § 144 ABGB die Pflege und Erziehung, die Vermögensverwaltung und die gesetzliche Vertretung - zugezählt werden.