Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Kosten des Zuständigkeitsstreits.…
Text Begründung: Die klagende Partei begehrte mit der beim Bezirksgericht Vöcklabruck eingebrachten Mahnklage von der beklagten Partei Zahlung restlicher 7.732,27 EUR aus einer Rechnung vom 23. 6. 2006, wobei sie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf eine Gerichtsstandsvereinbarung stützte. …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil es einer Klarstellung der Rechtslage bedarf; er ist jedoch nicht berechtigt. I. Vorweg ist auf die Zulässigkeit und die Rechtzeitigkeit der drei Wochen nach der Zustellung der Gleichschrift des Rekurses an die klagende Partei zur Post gegebenen Rekursbeantwortung einzug…