JudikaturJustizRS0046443

RS0046443 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2021

Solange keine die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes verneinende rechtskräftige Entscheidung vorliegt, besteht für den OGH weder ein Anlass noch eine Möglichkeit zu einem Vorgehen nach § 28 JN.

Entscheidungen
45