Spruch Der Antrag, die Rechtssache einem österreichischen Gericht gemäß § 28 Abs 1 JN zuzuweisen, wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] Die Antragstellerin, die ihren Sitz in Slowenien hat, beabsichtigt gegen die Antragsgegnerin, deren Sitz sich nach dem Antragsvorbringen in der Bundesrepublik Deutschland befindet, ein Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) 2006/1896 des Europäischen Parlaments und des…
Rechtliche Beurteilung [3] Ausgehend von diesem Vorbringen liegen die Voraussetzungen für eine Ordination nach § 28 JN nicht vor. [4] 1.1 In der Regel kann die Ordination nur für einen bestimmten Anspruch bewilligt werden, der im streitigen Verfahren grundsätzlich durch Vorlage einer Klage entsprechend zu individualis…