JudikaturJustizRS0046377

RS0046377 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 2020

Im Falle des negativen Kompetenzkonflikts hat der hierüber entscheidende Beschluss den Unzuständigkeitsbeschluss des zuständigen Gerichtes aufzuheben (wie § 261 Abs 6 ZPO).

Entscheidungen
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