Spruch Zur Fortführung dieser Rechts sache ist das Bezirksgericht Spittal an der Drau zuständig. Der Beschluss des Bezirksgerichts Spittal an der Drau vom 20. Mai 2020, GZ 3 C 361/20p 17, mit dem es die Übernahme der Rechtssache ablehnte und seine Unzuständigkeit aussprach, wird aufgehoben.…
Text Begründung: Mit der beim Bezirksgericht Salzburg eingebrachten Mahnklage begehrte der Kläger von der Beklagten die Zahlung von 28.017,16 EUR sA. Nach dem Vorbringen in der Klage setzt sich dieser Anspruch aus mehreren Werklohn /Honorarforderungen zusammen, die jeweils die bezirksgerichtliche Wertgr…
Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 47 Abs 1 JN sind Streitigkeiten zwischen verschiedenen Gerichten erster Instanz über die Zuständigkeit für eine bestimmte Rechtssache von dem diesen Gerichten übergeordneten gemeinsamen höheren Gericht zu entscheiden. Zwar haben hier das Bezirksgericht Salzburg, das Landesgericht Salzburg…