Spruch Der Ordinationsantrag wird abgewiesen .…
Text Begründung: [1] Die klagende Privatstiftung ist Alleingesellschafterin einer im Firmenbuch des Landesgerichts Eisenstadt eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die wiederum Hälftegesellschafterin der Erstbeklagten, einer GmbH mit Sitz in Serbien, ist. [2] Die Klägerin brachte vor, …
Rechtliche Beurteilung [5] Der Ordinationsantrag ist nicht berechtigt. [6] 1. Gemäß der von der Klägerin angezogenen Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 2 JN hat der Oberste Gerichtshof ein örtlich zuständiges Gericht dann zu bestimmen, wenn der Kläger österreichischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufen…