JudikaturJustizRS0045451

RS0045451 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Februar 1975

Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der inländischen Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft sind nach österreichischem Recht zu beurteilen. Dies gilt auch für die Vertretungsrechte der inländischen Organe.