Spruch 1) Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens bleibt dem Endurteil vorbehalten. 2) Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind als weitere Verfahrenskosten zu behandeln.…
Text Entscheidungsgründe: Am 4. Jänner 1983 ereignete sich im 7. Wiener Gemeindebezirk, in der Neustiftgasse in der Nähe des Hauses Nr. 31, ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 411.730 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist die…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nach § 502 Abs 4 Z 2 ZPO zulässig. Für die Zulässigkeit der Revision nach dieser Gesetzesstelle ist der Wert des Streitgegenstands, über den das Berufungsgericht entschieden hat, maßgebend, gleichgültig, ob diese Entscheidung zur Gänze oder zum Teil bestätigend oder abweisend oder z…