JudikaturJustizRS0045258

RS0045258 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2019

Bei Beurteilung der Legalzession einer Ersatzforderung ist zwischen dem für den Anspruch maßgeblichen Schuldstatut und dem für die Zession maßgeblichen Recht (Zessionstatut) zu unterscheiden.

Entscheidungen
8