Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in ihrem Ausspruch über das Feststellungsbegehren und den Zuspruch eines Teilbetrages von S 44.416,53 s.A. als unangefochten unberührt bleiben, werden in Ansehung des Leistungsbegehrens und in der Kostenentscheidung dahin abgeändert,…
Text Entscheidungsgründe: Am 20. Dezember 1974 ereignete sich auf der Westautobahn im Gemeindegebiet Laakirchen, Oberösterreich, ein Verkehrsunfall, an dem der bei der Klägerin rentenversicherte Slavko C*** als Lenker seines PKWs mit dem bundesdeutschen Kennzeichen KÜN-LC 71 und Nikolaus G*** als Lenker…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der vom Berufungsgericht vertretenen Ansicht zulässig, weil das Berufungsgericht bei Lösung der Frage, ob der von der Beklagten erhobenen Verjährungseinrede Berechtigung zukommt, von der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgegangen ist. Bei Beurteilung der…