JudikaturJustizRS0045149

RS0045149 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 1980

Beziehen sich die Wirkungen eines im Ausland geschlossenen Vertrages bloß auf das Inland, so liegt kein Grund vor, das ausländische Recht anzuwenden, sofern nicht die Parteien dies vereinbart haben (Wirkungsstatut, lex causae).

Entscheidungen
18