RS0044853 – OGH Rechtssatz
RS0044853 – OGH Rechtssatz
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(Zur WO) Auch der Indossant, der erst auf die Klage des Wechselinhabers den Wechsel eingelöst hat, kann vom Akzeptanten, der als Streitgenosse des Indossanten mitgeklagt und verurteilt wurde, im Wechselverfahren Zahlung der Regressumme fordern.