RS0041959 – OGH Rechtssatz
RS0041959 – OGH Rechtssatz
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Ob die Aufnahme des Beisatzes "als Handelsgericht" in das Ersturteil berechtigt war, kann nicht mehr überprüft werden, wenn die Aufnahme von keiner der beiden Parteien auf die allein zulässige im § 479 a ZPO geregelte Weise bekämpft wurde.