Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung der ersten Instanz in der Hauptsache wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei an Kosten des Verfahrens aller Instanzen den Betrag von S 7.608,69 (darin enthalten…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte und die Firma Ing. A KG schlossen am 10. April 1978 einen mit 1. Jänner 1978 beginnenden Handelsvertretungsvertrag. Der Beklagte betraute die Firma Ing. A KG mit der Vertretung aller von ihm vertriebenen C Wand- und Deckenpaneele für ganz Österreich mit Ausnahme der…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers ist zulässig und berechtigt. Hat der Geschäftsherr das Vertragsverhältnis mit dem Handelsvertreter, der ausschließlich oder vorwiegend mit der Zuführung von Kunden beschäftigt war, gelöst, ohne daß der Handelsvertreter durch schuldbares Verhalten dem Geschäf…