JudikaturJustizRS0041036

RS0041036 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2020

Ein Zwischenurteil bei Anspruchshäufung in einer Klage darf schon dann gefällt werden, wenn auch nur ein Teilanspruch mit irgendeinem Betrag zu Recht besteht und die anspruchsbegründenden Tatbestandsvoraussetzungen auch für die anderen Teilansprüche zu bejahen sind.

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