Spruch 1. Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. 2. Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird.…
Text Begründung: I. Revisionsrekurs Der Rechtsmittelwerber ist Zeuge in dem im Spruch genannten Verfahren. Er war als Beamter der klagenden Statutarstadt beim Abschluss des streitgegenständlichen Geschäfts tätig. Der Zeuge verweigerte vor dem Erstgericht die Aussage über die Frage „ wer innerhalb der Sta…
Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 349 Abs 1 ZPO findet gegen die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Weigerung einer Aussage ein abgesondertes Rechtsmittel nicht statt; diese Einschränkung gilt auch für Beschlüsse, die in zweiter Instanz gefasst wurden (RIS-Justiz RS0040546 = 6 Ob 685/79; JBl 1980, 379 = RZ 1981/57 S…