Spruch 1. Punkt 1 des erstgerichtlichen Beschlusses, mit dem ausgesprochen wurde, daß die Klage zurückgewiesen wird, wird aus Anlaß des Revisionsrekurses dahin berichtigt, daß er zu lauten hat: "Das angerufene Gericht ist örtlich unzuständig." Der Vollzug der Berichtigung in der Urschrift und in den Beschl…
Text Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung der restlichen Baukosten für dessen Eigentumswohnung Wien 14, Felbigergasse 62/11, im Betrag von S 94.039,80 s.A.. In der ersten Tagsatzung erhob der Beklagte die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit, weil sein Woh…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der klagenden Partei ist zulässig, weil - wie noch zu zeigen sein wird - keine gleichförmigen Entscheidungen der Vorinstanzen vorliegen, und auch berechtigt. Die erstinstanzliche Entscheidung scheint mit sich selbst in Widerspruch zu stehen, weil die Klage in Punkt 1 zurückgewies…