Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.566,60 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 761,10 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die ARB 1965/82 und die Sonderbedingungen für die Rechtsschutzversicherung zugrunde gelegt wurden. Zu den versicherten Risken zählen ua der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz und der Sozialversicherungs-Rech…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Beklagten erhobene Revision ist - entgegen den Ausführungen in der Revisionsbeantwortung - nicht jedenfalls unzulässig. Zufolge des insoweit bindenden Ausspruchs des Berufungsgerichts übersteigt der nicht bloß in einem Geldbetrag bestehende Entscheidungsgegenstand (die in einem …