Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 14.739,45 S bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin enthalten 1.339,95 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin - eine Kapitalgesellschaft mit dem Sitz in Illinois, USA - begehrte mit der vorliegenden Klage von der Beklagten die Zahlung eines Schadenersatzbetrages von 458.106 S sA. Die Beklagte habe die mit Vertrag vom 3.Mai 1983 gegenüber der Klägerin übernommene Verpflichtung zur B…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Die Beklagte wendet sich nicht gegen die zutreffende Ansicht des Rekursgerichtes, wonach das Vorliegen einer Schiedsvereinbarung vor den ordentlichen Gerichten als Verfahrenshindernis wirkt, das nicht von Amts wegen, sondern nur auf Einrede der sachlichen Un…