Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 21.465,-- bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin enthalten S 3.577,50 USt) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger gründete im Jahr 1989 gemeinsam mit dem Erst-, dem Zweit-, dem Dritt- und dem Viertbeklagten sowie Sandy S***** eine Musikgruppe. Die Mitglieder dieser Berufsmusikergruppe faßten gemeinsam den Entschluß, den Namen "Die Mooskirchner" zu führen. "Die Mooskirchner" traten häufi…
Rechtliche Beurteilung Der gegen den bestätigenden Teil dieses Beschlusses gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig, weil das Rekursgericht den sittenwidrigen Markenrechtserwerb durch den Kläger nicht berücksichtigt hat; er ist jedoch im Ergebnis nicht berechtigt. Als Nichtigkeit oder als Man…