RS0037313 – OGH Rechtssatz
RS0037313 – OGH Rechtssatz
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Wird durch die Berichtigung des Protokolls nach Prozeßbeendigung eine nach der ursprünglichen Aktenlage prozeßfremde Partei in das Verfahren hineingezogen, hat diese ein Rechtsmittel gegen die Protokollberichtigung; es kommt dabei nicht darauf an, daß die Partei dem bereits (hier: durch Vergleich) beendeten Verfahren nicht mehr als Nebenintervenient beitreten konnte.