JudikaturJustizRS0036924

RS0036924 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2018

Der auch für eine Unterbrechung nach § 9 WuchG notwendige maßgebende Einfluß des Strafverfahrens ist nur gegeben, wenn der im Zivilprozeß fragliche Anspruch Gegenstand eines gegen den Anspruchsberechtigten anhängigen Strafverfahrens ist.

Entscheidungen
3