Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 24.464,25 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin die Barauslagen von S 3.600,- und die Umsatzsteuer von S 1.896,75) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung von S 2,516.611,-- s.A. und brachte vor: Sie habe der Beklagten mehrere Kredite gewährt, die per 30.6.1981 in der Höhe des Klagebetrages aushafteten. Es handle sich um die Kreditverträge vom 12.12.1979 über 1,500.000,-- S, vom …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. a) Die Revisionswerberin rügt zunächst als Mangelhaftigkeit des berufungsgerichtlichen Verfahrens, daß dieses ihre Mängelrüge dahin, es sei der bezughabende Strafakt nicht beigeschafft worden und das Zivilverfahren hätte bis zur rechtskräftigen Beendigung des Straf…