Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 3.706,20 (darin keine Barauslagen und S 617,70 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin beantragte mit der am 25. August 1982 erhobenen Klage die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten und brachte im wesentlichen vor, daß sie der Beklagte am 20. Juli 1982 grundlos mißhandelt habe, wobei er sie geohrfeigt, zu Boden gestoßen und ihr e…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Beklagte macht in seinem Rechtsmittel geltend, die Frist des § 57 Abs. 1 EheG sei eine Ausschlußfrist "sui generis", die sich ihrem Wesen nach "verstärkt einer Verjährungsfrist annähere" bzw. einer solchen gleichzuhalten sei; dies zumindest insoweit, als die Ve…